Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 1

1.)       Die Finanzierung der haushaltswirtschaftlichen Tätigkeiten im Rahmen der Beköstigung von Kindern in Kindertageseinrichtungen erfolgt ab dem 01.01.2020, vorbehaltlich der Zustimmung der örtlichen Samtgemeinden zur mit Mitfinanzierung gemäß, im Umfang der Kalkulation entsprechend

 

         der Berechnung der Verwaltung über den Defizitausgleich des Landkreises/der Samtgemeinden.

 

2.)       Eine regelmäßige Überprüfung des Kosten-/Nutzenverhältnisses erfolgt im Rahmen der jährlichen Planung und Abrechnung der Betriebskostenhaushalte der Kindertageseinrichtungen. Ergebnisse sind in der KiTa-Träger-AG zu evaluieren und bei Nachsteuerungsbedarf den zuständigen politischen Gremien vorzulegen.