Sitzung: 24.06.2019 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2019/199
der
Berechnung der Verwaltung über den Defizitausgleich des Landkreises/der
Samtgemeinden.
2.)
Eine regelmäßige Überprüfung
des Kosten-/Nutzenverhältnisses erfolgt im Rahmen der jährlichen Planung und
Abrechnung der Betriebskostenhaushalte der Kindertageseinrichtungen. Ergebnisse
sind in der KiTa-Träger-AG zu evaluieren und bei Nachsteuerungsbedarf den
zuständigen politischen Gremien vorzulegen.