Beschluss: mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 5

Die Einleitung der öffentlich-rechtlichen Verfahren zur Löschung des Naturschutzgebietes „Schweinsgrund am Tannen und Lissauer Berge“ (LÜ 112) und zur 1. Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Eichen- und Buchenwälder in der Göhrde“ (LÜ 349) wird beschlossen.