TOP Ö 9.1: Kreisausschussbeschluss vom 18.03.2019 über die Handhabung und Auswirkung der Bewertungsmatrix, wenn Wirtschaftlichkeit/ Mindeststandard mit 75 % der Matrix eingestellt wird, oder Wirtschaftlichkeit/ Mindeststandard genereller Wille des Landkreises ist und damit vor der Matrix stehen und Inhalte der Matrix mit max. 25 % hinzukommen dürfen