Sitzung: 17.12.2018 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2018/111
1.
Abstimmung Änderungsantrag Gruppe Elbe Wendland mehrheitlich beschlossen
Ja-Stimmen:
30, Nein-Stimmen: 4, Enthaltungen: 2
1.) Der § 3 Absatz 1
Nr. 4 der Verordnung wird wie folgt in Anlehnung an die Verordnung zum
Gebietsteil B „Niedersächsische Elbtalaue“
geändert:
„4 a) Bohrungen jeglicher Art
durchzuführen, mit Ausnahme von Beregnungsbrunnen
b) Wasserentnahmen, die den mit der
belebenen Bodenschicht in Verbindung stehenden
Grundwasserspiegel erheblich
verändern können“
2.) Der § 3 Absatz 2 b
der Verordnung wird ebenfalls in Anlehnung an die Verordnung zum
Gebietsteil B „Niedersächsische Elbtalaue“
wie folgt geändert:
Die jetzige Formulierung zum
Gewässerunterhaltungsplan aus der Verordnung wird
ersatzlos gestrichen und durch folgenden
Text ergänzt:
„Maßnahmen der Gewässerunterhaltung an
Verbandsgewässern“
3.) In der Begründung
zur Verordnung wird im § 3 Abs. 2 b S. 1 das Wort „einvernehmlich“ ersatzlos
gestrichen.
2.
Abstimmung: mehrheitlich beschlossen Ja-Stimmen: 30, Nein-Stimmen: 5,
Enthaltungen: 1
Der Kreistag beschließt die Landschaftsschutzgebietsverordnung „Gewässersystem der Jeetzel mit Quellwäldern“.