Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 5, Enthaltungen: 1

1. Abstimmung Änderungsantrag Gruppe Elbe Wendland mehrheitlich beschlossen

Ja-Stimmen: 30, Nein-Stimmen: 4, Enthaltungen: 2

 

1.) Der § 3 Absatz 1 Nr. 4 der Verordnung wird wie folgt in Anlehnung an die Verordnung zum

    Gebietsteil B „Niedersächsische Elbtalaue“ geändert:

    „4 a) Bohrungen jeglicher Art durchzuführen, mit Ausnahme von Beregnungsbrunnen

        b) Wasserentnahmen, die den mit der belebenen Bodenschicht in Verbindung stehenden  

            Grundwasserspiegel erheblich verändern können“

 

2.) Der § 3 Absatz 2 b der Verordnung wird ebenfalls in Anlehnung an die Verordnung zum

    Gebietsteil B „Niedersächsische Elbtalaue“ wie folgt geändert:

    Die jetzige Formulierung zum Gewässerunterhaltungsplan aus der Verordnung wird

    ersatzlos gestrichen und durch folgenden Text ergänzt:

    „Maßnahmen der Gewässerunterhaltung an Verbandsgewässern“

 

3.) In der Begründung zur Verordnung wird im § 3 Abs. 2 b S. 1 das Wort „einvernehmlich“ ersatzlos gestrichen.

 

2. Abstimmung: mehrheitlich beschlossen Ja-Stimmen: 30, Nein-Stimmen: 5, Enthaltungen: 1

 

Der Kreistag beschließt die Landschaftsschutzgebietsverordnung „Gewässersystem der Jeetzel mit Quellwäldern“.