Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

FDL Erlebach erläutert den Sachverhalt gemäß Sitzungsvorlage.

Nach Auffassung von KTA Petersen sollten für die ggf. nicht verbrauchten Unterhaltungsmittel beim Gebäudemanagement keine Rückstellungen gebildet werden, da s.E. nur Maßnahmen ohne Sicherheitsrelevanz zurückgestellt wurden. Die Mittel sollten 2019 neu veranschlagt werden. Damit sollten die Unterhaltungskosten in Höhe von 0,7 % des Wiederbeschaffungszeitwertes der Gebäude eingehalten werden.

FDL Erlebach erklärt, dass z.B. mit der baulichen Umsetzung des Brandschutzkonzeptes in der Amtsfreiheit 7 durchaus sicherheitsrelevante Maßnahmen zurückgestellt wurden. Eine Neuveranschlagung in 2019 werde schwierig, da das Gebäudemanagement im 1. Haushaltsplanentwurf allein Maßnahmen mit Sicherheitsrelevanz von über 700.000 EUR angemeldet hat. Landrat Schulz ergänzt, dass der aktuelle Ansatz für die Bauunterhaltung 2019 bei 2,2 Mio. EUR statt der sonst üblichen 1,3 Mio. EUR liegt.