Sitzung: 05.09.2018 Ausschuss für Finanzen und Controlling
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2018/993
FDL
Erlebach erläutert den Sachverhalt gemäß Sitzungsvorlage.
Nach Auffassung von KTA
Petersen sollten für die ggf. nicht verbrauchten Unterhaltungsmittel beim
Gebäudemanagement keine Rückstellungen gebildet werden, da s.E. nur Maßnahmen
ohne Sicherheitsrelevanz zurückgestellt wurden. Die Mittel sollten 2019 neu
veranschlagt werden. Damit sollten die Unterhaltungskosten in Höhe von 0,7 %
des Wiederbeschaffungszeitwertes der Gebäude eingehalten werden.
FDL
Erlebach erklärt, dass z.B. mit der baulichen Umsetzung des
Brandschutzkonzeptes in der Amtsfreiheit 7 durchaus sicherheitsrelevante
Maßnahmen zurückgestellt wurden. Eine Neuveranschlagung in 2019 werde
schwierig, da das Gebäudemanagement im 1. Haushaltsplanentwurf allein Maßnahmen
mit Sicherheitsrelevanz von über 700.000 EUR angemeldet hat. Landrat Schulz
ergänzt, dass der aktuelle Ansatz für die Bauunterhaltung 2019 bei 2,2 Mio. EUR
statt der sonst üblichen 1,3 Mio. EUR liegt.