Nachtrag: 30.05.2018

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.)     Vorbehaltlich der Zustimmung der örtlichen Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfe-Vereinbarung und unter der Voraussetzung, dass das Integrationskind verbindlich für den Besuch der DRK-Kita Schnega angemeldet ist, trägt der Landkreis ab dem Zeitpunkt der Aufnahme des Kindes gemäß jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung das mit dem Landkreis abzustimmende notwendige Betriebskostendefizit für die Einzelintegration.

2.)     Der Einrichtung einer Einzelintegration in der DRK-Kita Schnega wird ab dem Zeitpunkt der Aufnahme des Integrationskindes zugestimmt.