Nachtrag: 30.05.2018
Sitzung: 07.06.2018 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2018/952
1.)
Vorbehaltlich der Zustimmung der örtlichen Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfe-Vereinbarung und unter
der Voraussetzung, dass das Integrationskind verbindlich für den Besuch der
DRK-Kita Schnega angemeldet ist, trägt der Landkreis ab dem Zeitpunkt der
Aufnahme des Kindes gemäß jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung das mit dem
Landkreis abzustimmende notwendige Betriebskostendefizit für die
Einzelintegration.
2.)
Der Einrichtung einer Einzelintegration in der DRK-Kita
Schnega wird ab dem Zeitpunkt der Aufnahme des Integrationskindes zugestimmt.