Sitzung: 25.06.2018 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 12
Vorlage: 2017/796
Der Kreistag Lüchow-Dannenberg stellt fest, dass die
bergtechnische und hydrogeologische Datenlage, die in Gorleben innerhalb von 40
Jahren gezielt mit der Vorfestlegung auf einen Endlagerstandort geschaffen
worden ist, sich im Hinblick auf günstige Voraussetzungen für die Endlagerung
radioaktiver Stoffe nicht seriös mit den zum Zweck der Ausbeutung von
Bodenschätzen erhobenen Daten der Bundesländer und
Bergbehörden vergleichen lässt.
Dabei sieht der Kreistag im Gegensatz zur BGE ein
schwerwiegendes Problem nicht allein in der Unterschiedlichkeit des
Datenmaterials und seiner Aufarbeitung, als vielmehr in der Erkundungstiefe,
dem Zeitraum und dem Zweck der jeweiligen Explorationen.
Der Kreistag weist darauf hin, dass der Salzstock
Gorleben-Rambow nach den ursprünglichen Kriterien nach § 22 des
Standortauswahlgesetzes nun aus der weiteren Suche auszuschließen ist,
da er durch die Baumaßnahmen für ein Endlager
vorgeschädigt ist. Er weist somit
erhebliche Einflüsse aus gegenwärtiger oder früherer bergbaulicher Tätigkeit
auf, wobei der einschlusswirksame Gebirgsbereich auch über das für den
erforderlichen Informationsgewinn unvermeidlichen Ausmaß hinaus, verritzt
wurde.
Weiterhin fordert der Kreistag die Bundesgesellschaft
für Endlagerung mbH (BGE) auf, das ursprünglich siebte Ausschlusskriterium
eines Einbruchssees in einem Salzstock unverzüglich
bei ihrer Abwägung zur Anwendung zu bringen und den
Standort Gorleben jetzt aus der weiteren Suche auszuschließen. Im Gegensatz zur
Beurteilung der 70'er Jahre, als der Salzstock aus politischen Gründen nur bis
zur innerdeutschen Grenze betrachtet wurde, muss der Rudower
See heute als Subrosions-See im Urstromtal der Elbe über dem Salzstock Gorleben-Rambow aus hydrogeologischen Gründen zum Ausschluss führen.