Sitzung: 25.06.2018 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2018/920
Die Satzung über die
Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für
Kindertagespflege gemäß den §§ 22 bis 24, 43 und 90 Sozialgesetzbuch VIII
(Satzung Kindertagespflege) wird entsprechend der Anlage 1a, 1b und 1c, Stand
Mai 2018, neugefasst. Sie
tritt mit Wirkung zum 01.08.2018 in Kraft.