Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 9, Enthaltungen: 0

1. Abstimmung - Änderungsantrag KTA Klepper:

 

Der Kreistag beschließt die Sicherung des FFH-Gebietes 247 "Gewässersystem der Jeetzel mit Quellwäldern" unter Verweis auf die Beikarte zum Beschlussvorschlag Nr. 2017/798 in folgenden zwei Schutzgebietsverordnungen:

 

1.     Die westlichen Teile (Mühlenbäche, Quellwälder und Zuflüsse, bis zum Beginn der

Bedeichung) werden als Naturschutzgebiet ausgewiesen.

2.     Der Ostteil des FFH-Gebietes (Alte Jeetzel und restliche Gewässer, ab Beginn der

Bedeichung) wird als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.

 

mehrheitlich abgelehnt Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 22, Enthaltungen: 6

 

 

2. Abstimmung - Beschlussempfehlung gemäß Sitzungsvorlage:

 

Der Kreistag beschließt die Sicherung des FFH-Gebietes 247 „Gewässersystem der Jeetzel mit Quellwäldern“ als Landschaftsschutzgebiet (LSG). Darüber hinaus nimmt der Kreistag zur Kenntnis, dass dieses Schutzgebietsverfahren, abweichend zu den bisherigen Schutzgebietsverfahren, nur über das rein gesetzlich vorgeschriebene Unterschutzstellungsverfahren zur Einhaltung des vom Niedersächsischen Umweltministerium (NMU) vorgegeben Zeitplans umgesetzt werden kann. Gleichzeitig wird der Beschluss vom 18.12.2017 (Geschützter Landschaftsbestandteil) aufgehoben.