Die Satzung über die Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gemäß den §§ 22 bis 24, 43 und 90 Sozialgesetzbuch VIII (Satzung Kindertagespflege) wird entsprechend der Anlage 1a, 1b und 1c, Stand Mai 2018, neugefasst. Sie tritt mit Wirkung zum 01.08.2018 in Kraft.