Beschluss: geändert einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Vorbehaltlich der Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder werden Kinder in Kindertagespflege ab Vollendung des 3. Lebensjahres analog der Beitragsfreiheit für Kinder in Kindertageseinrichtungen für bis zu 8 Stunden/Tag beitragsfrei gestellt. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg verzichtet auf die Erhebung von Elternbeiträgen und berücksichtigt die Sonderregelung im Rahmen der Neufassung der Satzung der Kindertagespflege mit Wirksamkeit zum 01.08.2018. Diese Regelung gilt nachrangig zu einer Finanzierung durch das Land Niedersachsen.