Sitzung: 14.05.2018 Ausschuss Umwelt, Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft
Beschluss: mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2018/915
KTA
Klepper stellt den nachfolgenden Antrag:
Der Kreistag beschließt
die Sicherung des FFH-Gebietes 247 "Gewässersystem der Jeetzel mit
Quellwäldern" unter Verweis auf die Beikarte zum Beschlussvorschlag Nr.
2017/798 in folgenden zwei Schutzgebietsverordnungen:
1.
Die westlichen Teile
(Mühlenbäche, Quellwälder und Zuflüsse, bis zum Beginn der Bedeichung) werden
als Naturschutzgebiet ausgewiesen.
2.
Der Ostteil des
FFH-Gebietes (Alte Jeetzel und restliche Gewässer, ab Beginn der Bedeichung) wird
als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.
Empfehlung
mehrheitlich abgelehnt: Ja-Stimmen: 1, Nein-Stimme: 5, Enthaltungen: 3
Danach
lässt Vorsitzender Kaufmann über die Vorlage abstimmen:
Der Kreistag beschließt
die Sicherung des FFH-Gebietes 247 „Gewässersystem der Jeetzel mit
Quellwäldern“ als Landschaftsschutzgebiet (LSG). Darüber hinaus nimmt der
Kreistag zur Kenntnis, dass dieses Schutzgebietsverfahren, abweichend zu den
bisherigen Schutzgebietsverfahren, nur über das rein gesetzlich vorgeschriebene
Unterschutzstellungsverfahren zur Einhaltung des vom Niedersächsischen
Umweltministerium (NMU) vorgegeben Zeitplans ungesetzt werden kann. Gleichzeitig
wird der Beschluss vom 18.12.2017 (Geschützter Landschaftsbestandteil)
aufgehoben.
mehrheitlich empfohlen Ja-Stimmen:
8 Nein-Stimmen: 1 Enthaltung: 0