Beschluss: mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0

KTA Klepper stellt den nachfolgenden Antrag:

 

Der Kreistag beschließt die Sicherung des FFH-Gebietes 247 "Gewässersystem der Jeetzel mit Quellwäldern" unter Verweis auf die Beikarte zum Beschlussvorschlag Nr. 2017/798 in folgenden zwei Schutzgebietsverordnungen:

 

1.     Die westlichen Teile (Mühlenbäche, Quellwälder und Zuflüsse, bis zum Beginn der Bedeichung) werden als Naturschutzgebiet ausgewiesen.

2.     Der Ostteil des FFH-Gebietes (Alte Jeetzel und restliche Gewässer, ab Beginn der Bedeichung) wird als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.

 

Empfehlung mehrheitlich abgelehnt: Ja-Stimmen: 1, Nein-Stimme: 5, Enthaltungen: 3

 

 

Danach lässt Vorsitzender Kaufmann über die Vorlage abstimmen:

 

Der Kreistag beschließt die Sicherung des FFH-Gebietes 247 „Gewässersystem der Jeetzel mit Quellwäldern“ als Landschaftsschutzgebiet (LSG). Darüber hinaus nimmt der Kreistag zur Kenntnis, dass dieses Schutzgebietsverfahren, abweichend zu den bisherigen Schutzgebietsverfahren, nur über das rein gesetzlich vorgeschriebene Unterschutzstellungsverfahren zur Einhaltung des vom Niedersächsischen Umweltministerium (NMU) vorgegeben Zeitplans ungesetzt werden kann. Gleichzeitig wird der Beschluss vom 18.12.2017 (Geschützter Landschaftsbestandteil) aufgehoben.

 

mehrheitlich empfohlen Ja-Stimmen: 8  Nein-Stimmen: 1  Enthaltung: 0