Sitzung: 12.04.2018 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2018/891
Vorbehaltlich der Änderung der „Kreisweit einheitlichen
KiTa-Beitragsstaffel“ nach Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen für die
vorgesehene Beitragsfreiheit in Kindertagesstätten wird der Kostenbeitrag für
Sonderöffnungszeiten, die über 8 Stunden Betreuungszeit hinausgehen, mit 20
Euro pauschal je angefangener halber Stunde festgesetzt.