Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Vorbehaltlich der Änderung der „Kreisweit einheitlichen KiTa-Beitragsstaffel“ nach Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen für die vorgesehene Beitragsfreiheit in Kindertagesstätten wird der Kostenbeitrag für Sonderöffnungszeiten, die über 8 Stunden Betreuungszeit hinausgehen, mit 20 Euro pauschal je angefangener halber Stunde festgesetzt.