Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.)     Vorbehaltlich der Zustimmung der örtlichen Samtgemeinde Elbtalaue zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfe-Vereinbarung und unter der Voraussetzung, dass 2 Integrationskinder verbindlich für den Betrieb der Integrationsgruppe angemeldet sind, trägt der Landkreis ab dem Zeitpunkt der Aufnahme des 2. Integrationskindes gemäß jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung das mit dem Landkreis abzustimmende notwendige Betriebskostendefizit für den Betrieb der Integrationsgruppe der DRK-Kita Mullewapp Dannenberg.

2.)     Der Umwandlung der vorhandenen Elementargruppe in eine Integrationsgruppe wird zugestimmt.