Sitzung: 04.04.2018 Ausschuss Atomanlagen
Beschluss: mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 3
Vorlage: 2017/796
Der Kreistag Lüchow-Dannenberg
stellt fest, dass die bergtechnische und hydrogeologische Datenlage, die in
Gorleben innerhalb von 40 Jahren gezielt mit der Vorfestlegung auf einen
Endlagerstandort geschaffen worden ist, sich im Hinblick auf günstige Voraussetzungen
für die Endlagerung radioaktiver Stoffe nicht seriös mit den zum Zweck der
Ausbeutung von Bodenschätzen erhobenen Daten der Bundesländer und Bergbehörden
vergleichen lässt. Dabei sieht der Kreistag im Gegensatz zur BGE ein
schwerwiegendes Problem nicht allein in der Unterschiedlichkeit des
Datenmaterials und seiner Aufarbeitung, als vielmehr in der Erkundungstiefe,
dem Zeitraum und dem Zweck der jeweiligen Explorationen.
Der Kreistag weist darauf hin,
dass der Salzstock Gorleben-Rambow nach den ursprünglichen Kriterien nach § 22
des Standortauswahlgesetzes nun aus der weiteren Suche auszuschließen ist, da
er durch die Baumaßnahmen für ein Endlager vorgeschädigt ist. Er weist somit erhebliche Einflüsse aus
gegenwärtiger oder früherer bergbaulicher Tätigkeit auf, wobei der
einschlusswirksame Gebirgsbereich auch über das für den erforderlichen
Informationsgewinn unvermeidlichen Ausmaß hinaus, verritzt wurde .
Weiterhin fordert der Kreistag die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) auf, das ursprünglich siebte Ausschlusskriterium eines Einbruchssees in einem Salzstock unverzüglich bei ihrer Abwägung zur Anwendung zu bringen und den Standort Gorleben jetzt aus der weiteren Suche auszuschließen. Im Gegensatz zur Beurteilung der 70'er Jahre, als der Salzstock aus politischen Gründen nur bis zur innerdeutschen Grenze betrachtet wurde, muss der Rudower See heute als Subrosions-See im Urstromtal der Elbe über dem Salzstock Gorleben-Rambow aus hydrogeologischen Gründen zum Ausschluss führen.