Beschluss: mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 3

Der Kreistag Lüchow-Dannenberg stellt fest, dass die bergtechnische und hydrogeologische Datenlage, die in Gorleben innerhalb von 40 Jahren gezielt mit der Vorfestlegung auf einen Endlagerstandort geschaffen worden ist, sich im Hinblick auf günstige Voraussetzungen für die Endlagerung radioaktiver Stoffe nicht seriös mit den zum Zweck der Ausbeutung von Bodenschätzen erhobenen Daten der Bundesländer und Bergbehörden vergleichen lässt. Dabei sieht der Kreistag im Gegensatz zur BGE ein schwerwiegendes Problem nicht allein in der Unterschiedlichkeit des Datenmaterials und seiner Aufarbeitung, als vielmehr in der Erkundungstiefe, dem Zeitraum und dem Zweck der jeweiligen Explorationen.

Der Kreistag weist darauf hin, dass der Salzstock Gorleben-Rambow nach den ursprünglichen Kriterien nach § 22 des Standortauswahlgesetzes nun aus der weiteren Suche auszuschließen ist, da er durch die Baumaßnahmen für ein Endlager vorgeschädigt ist.  Er weist somit erhebliche Einflüsse aus gegenwärtiger oder früherer bergbaulicher Tätigkeit auf, wobei der einschlusswirksame Gebirgsbereich auch über das für den erforderlichen Informationsgewinn unvermeidlichen Ausmaß hinaus, verritzt wurde .

Weiterhin fordert der Kreistag die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) auf, das ursprünglich siebte Ausschlusskriterium eines Einbruchssees in einem Salzstock unverzüglich bei ihrer Abwägung zur Anwendung zu bringen und den Standort Gorleben jetzt aus der weiteren Suche auszuschließen. Im Gegensatz zur Beurteilung der 70'er Jahre, als der Salzstock aus politischen Gründen nur bis zur innerdeutschen Grenze betrachtet wurde, muss der Rudower See heute als Subrosions-See im Urstromtal der Elbe über dem Salzstock Gorleben-Rambow aus hydrogeologischen Gründen zum Ausschluss führen.