Sitzung: 22.02.2018 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: 2018/855
1.)
Vorbehaltlich der Zustimmung der örtlichen Samtgemeinde Elbtalaue zur
Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfe-Vereinbarung trägt der Landkreis ab dem
01.08.2018 vorbehaltlich der Betriebserlaubnisse gemäß jährlicher Bedarfs- und
Haushaltsplanung das mit dem Landkreis abzustimmende notwendige
Betriebskostendefizit für den Betrieb einer Krippengruppe in Langendorf und
einer Elementargruppe in Gusborn.
2.)
Der Umwandlung der 15+5 Gruppen in Langendorf und Gusborn in eine Krippengruppe
für Langendorf und eine Elementargruppe für Gusborn wird zugestimmt.
3.) Für die notwendigen Investitionen aufgrund der 10 neugeschaffenen Plätze für unter Dreijährige in Langendorf werden RAT-Fördermittel beantragt.