Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

1.) Vorbehaltlich der Zustimmung der örtlichen Samtgemeinde Elbtalaue zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfe-Vereinbarung trägt der Landkreis ab dem 01.08.2018 vorbehaltlich der Betriebserlaubnisse gemäß jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung das mit dem Landkreis abzustimmende notwendige Betriebskostendefizit für den Betrieb einer Krippengruppe in Langendorf und einer Elementargruppe in Gusborn.

 

2.) Der Umwandlung der 15+5 Gruppen in Langendorf und Gusborn in eine Krippengruppe für Langendorf und eine Elementargruppe für Gusborn wird zugestimmt.

 

3.) Für die notwendigen Investitionen aufgrund der 10 neugeschaffenen Plätze für unter Dreijährige in Langendorf werden RAT-Fördermittel beantragt.