Sitzung: 22.02.2018 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: 2018/848
a) Vorbehaltlich der Zustimmung der Samtgemeinde
Gartow zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfe-Vereinbarung und unter der
Voraussetzung, dass Kinder für mindestens 10 Plätze verbindlich für den Besuch
der zweiten Krippengruppe der DRK-Kindertagesstätte in Gartow angemeldet sind, trägt der Landkreis ab dem
01.08.2018 gemäß jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung das mit dem Landkreis
abzustimmende notwendige Betriebskostendefizit (einschließlich einmaliger Aufwendungen)
für den Betrieb der zweiten Krippengruppe.
b) Der Umwandlung einer Elementargruppe in eine Krippengruppe wird zugestimmt.
c) Die notwendigen Investitionskosten für die Neuschaffung von Plätzen für
unter Dreijährige fließen vorbehaltlich der Zustimmung der Samtgemeinde Gartow
in die Betriebskosten der Kindertageseinrichtung ein. Hierfür werden
RAT-Fördermittel beim Land Niedersachsen beantragt.