Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

a) Vorbehaltlich der Zustimmung der Samtgemeinde Gartow zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfe-Ver­einbarung und unter der Voraussetzung, dass Kinder für mindestens 10 Plätze verbindlich für den Besuch der zweiten Krippengruppe der DRK-Kindertagesstätte in Gartow  angemeldet sind, trägt der Landkreis ab dem 01.08.2018 gemäß jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung das mit dem Landkreis abzustimmende notwendige Betriebskostendefizit (einschließlich einmaliger Auf­wendungen) für den Betrieb der zweiten Krippengruppe.

b) Der Umwandlung einer Elementargruppe in eine Krippengruppe wird zugestimmt.

c) Die notwendigen Investitionskosten für die Neuschaffung von Plätzen für unter Dreijährige fließen vorbehaltlich der Zustimmung der Samtgemeinde Gartow in die Betriebskosten der Kindertageseinrichtung ein. Hierfür werden RAT-Fördermittel beim Land Niedersachsen beantragt.