Sitzung: 18.12.2017 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 2017/735
1.) Den vorliegenden
Anpassungen der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit wird
zugestimmt mit einer
Förderung für Fahrten und Lager bei mindestens einer Übernachtung je Tag und
Teilnehmer/in bis 49 TeilnehmerInnen mit 2,50 €
2.) Die Verwaltung wird
beauftragt, entsprechend dem Antrag des Kreisjugendringes auf Erhöhung des
jährlichen Geschäftskostenzuschusses um 500,- € auf 3000,- € ab dem
Haushaltsjahr 2018 mit in die Haushaltsplanung 2018 aufzunehmen.
3.) Durch die Änderung der
Gruppe der Zuwendungsberechtigten in der Richtlinie Förderung der
Jugendarbeit mit der Formulierung "Mitgliedschaft in einem
Kreisverband oder Jugendverband"
ist die Förderung von Maßnahmen im Jugendsportbereich entsprechend den
Grundsätzen
dieser Richtlinie ebenfalls eindeutig möglich. Im Zusammenhang mit der
Ausweitung der
Förderansprüche aus der Richtlinie Förderung der Jugendarbeit geht der
Antrag der
SPD-Fraktion auf Erhöhung der Zuschüsse für den Kreissportbund
Lüchow-Dannenberg und
den Kreisjugendring Lüchow-Dannenberg in diesen empfohlenen Neuregelungen auf.