1.) Den vorliegenden Anpassungen der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit wird  

zugestimmt mit einer Förderung für Fahrten und Lager bei mindestens einer Übernachtung je Tag und Teilnehmer/in bis 49 TeilnehmerInnen mit 2,50 €

 

2.) Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend dem Antrag des Kreisjugendringes auf Erhöhung des jährlichen Geschäftskostenzuschusses um 500,- € auf 3000,- € ab dem Haushaltsjahr 2018 mit in die Haushaltsplanung 2018 aufzunehmen.

 

3.) Durch die Änderung der Gruppe der Zuwendungsberechtigten in der Richtlinie Förderung der

Jugendarbeit mit der Formulierung "Mitgliedschaft in einem Kreisverband oder Jugendverband"

ist die Förderung von Maßnahmen im Jugendsportbereich entsprechend den Grundsätzen

dieser Richtlinie ebenfalls eindeutig möglich. Im Zusammenhang mit der Ausweitung der

Förderansprüche aus der Richtlinie Förderung der Jugendarbeit geht der Antrag der

SPD-Fraktion auf Erhöhung der Zuschüsse für den Kreissportbund Lüchow-Dannenberg und

den Kreisjugendring Lüchow-Dannenberg in diesen empfohlenen Neuregelungen auf.