Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

1.) Den vorliegenden Anpassungen der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit wird zugestimmt

       mit einer Förderung für Fahrten und Lager bei mindestens einer Übernachtung je Tag und

       Teilnehmer/in bis 49 TeilnehmerInnen mit 2,50 €

 

2.) Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend dem Antrag des Kreisjugendringes auf Erhöhung

     des jährlichen Geschäftskostenzuschusses um 500,- € auf 3000,- € ab dem Haushaltsjahr 2018

     mit in die Haushaltsplanung 2018 aufzunehmen.

 

3.) Durch die Änderung der Gruppe der Zuwendungsberechtigten in der Richtlinie Förderung der

    Jugendarbeit mit der Formulierung "Mitgliedschaft in einem Kreisverband oder Jugendverband"

     ist die Förderung von Maßnahmen im Jugendsportbereich entsprechend den Grundsätzen

     dieser Richtlinie ebenfalls eindeutig möglich. Im Zusammenhang mit der Ausweitung der

     Förderansprüche aus der Richtlinie Förderung der Jugendarbeit geht der Antrag der

     SPD-Fraktion auf Erhöhung der Zuschüsse für den Kreissportbund Lüchow-Dannenberg und

     den Kreisjugendring Lüchow-Dannenberg in diesen empfohlenen Neuregelungen auf.