Sitzung: 16.11.2017 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0
Vorlage: 2017/735
1.) Den vorliegenden Anpassungen der
Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit wird zugestimmt
mit einer Förderung für Fahrten und Lager bei mindestens einer
Übernachtung je Tag und
Teilnehmer/in bis 49 TeilnehmerInnen mit 2,50 €
2.) Die Verwaltung wird beauftragt,
entsprechend dem Antrag des Kreisjugendringes auf Erhöhung
des jährlichen Geschäftskostenzuschusses um 500,- € auf 3000,- € ab dem
Haushaltsjahr 2018
mit in die Haushaltsplanung 2018 aufzunehmen.
3.) Durch die Änderung der Gruppe der
Zuwendungsberechtigten in der Richtlinie Förderung der
Jugendarbeit mit der Formulierung
"Mitgliedschaft in einem Kreisverband oder Jugendverband"
ist die Förderung von Maßnahmen im
Jugendsportbereich entsprechend den Grundsätzen
dieser Richtlinie ebenfalls eindeutig
möglich. Im Zusammenhang mit der Ausweitung der
Förderansprüche aus der Richtlinie
Förderung der Jugendarbeit geht der Antrag der
SPD-Fraktion auf Erhöhung der Zuschüsse
für den Kreissportbund Lüchow-Dannenberg und
den Kreisjugendring Lüchow-Dannenberg in
diesen empfohlenen Neuregelungen auf.