Sitzung: 21.09.2017 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 4
Vorlage: 2017/716
1.)
Vorbehaltlich der Zustimmung der örtlichen Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfe-Vereinbarung und unter
der Voraussetzung, dass Kinder für mindestens 10 Plätze verbindlich für den
Besuch der Krippengruppe angemeldet sind, trägt der Landkreis ab dem Zeitpunkt
der Betriebsaufnahme gemäß jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung das mit dem
Landkreis abzustimmende notwendige Betriebskostendefizit für den Betrieb einer
neuen Krippengruppe im Stadtbereich Lüchow (Wendland).
2.)
Auf Grundlage der vorliegenden Angebote wird das Kirchenkreisamt für den Ev.-luth
Kirchenkreis Dannenberg mit der Einrichtung und dem Betrieb der Krippengruppe
in der Ev.-luth. Kindertageseinrichtung Lüchow beauftragt. Die Kosten werden
auf Grundlage der Kalkulation vom 13.09.2017 auf eine Kostensumme von 181.500
Euro zzgl. eines Sichheitszuschlages in Höhe von 10% begrenzt.
3.)
Für die Maßnahme werden Fördermittel
nach der Richlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der
Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT) in Anspruch genommen.