1.)     Vorbehaltlich der Zustimmung der örtlichen Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfe-Vereinbarung und unter der Voraussetzung, dass Kinder für mindestens 10 Plätze verbindlich für den Besuch der Krippengruppe angemeldet sind, trägt der Landkreis ab dem Zeitpunkt der Betriebsaufnahme gemäß jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung das mit dem Landkreis abzustimmende notwendige Betriebskostendefizit für den Betrieb einer neuen Krippengruppe im Stadtbereich Lüchow (Wendland).

 

2.)     Auf Grundlage der vorliegenden Angebote wird das Kirchenkreisamt für den Ev.-luth Kirchenkreis Dannenberg mit der Einrichtung und dem Betrieb der Krippengruppe in der Ev.-luth. Kindertageseinrichtung Lüchow beauftragt. Die Kosten werden auf Grundlage der Kalkulation vom 13.09.2017 auf eine Kostensumme von 181.500 Euro zzgl. eines Sichheitszuschlages in Höhe von 10% begrenzt.

 

3.)     Für die Maßnahme werden Fördermittel nach der Richlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT) in Anspruch genommen.