Sitzung: 28.09.2017 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2017/694
Der Kreistag beschließt,
a. die
im Haushaltsjahr 2016 geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung (unterhalb von 50.000,- EUR bzw.
7.500,- EUR) zur Kenntnis zu nehmen und denjenigen über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen, die oberhalb der vorgenannten Grenzen liegen,
nachträglich zuzustimmen,
b.
den Jahresabschluss 2016 gem. § 129 Abs.
1 NKomVG zu beschließen und
c.
dem Landrat für das Haushaltsjahr 2016 uneingeschränkte
Entlastung zu erteilen