Sitzung: 21.09.2017 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: geändert einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 2017/709
Den vorliegenden Anpassungen der Richtlinie zur Förderung der
Jugendarbeit wird unter folgenden Empfehlungen zugestimmt.
Zuwendungen können nur solche Gruppen
oder Initiativen erhalten, deren Förderungswürdigkeit anerkannt ist (z.B. durch
Mitgliedschaft in einem Dachverband wie Kreisjugendring oder Landesverband).
Empfehlung: (z.B. durch Mitgliedschaft in einem Kreisverband
oder Jugendverband).
Fahrten und Lager werden bei mindestens einer Übernachtung
nach folgender Staffelung je Tag und Teilnehmer/in gefördert:
bis
einschließlich 10 49 TeilnehmerInnen 2,00 € 2,30 €
Empfehlung: Erhöhung des Betrages auf 2,50 €
Berücksichtigung
des Schutzauftrages nach § 8 a SGB VIII
Empfehlung: Es ist ein Passus aufzunehmen zur
Selbstverpflichtung der Betreuungskräfte mit Hinweis auf den Beratungsanspruch
und die entsprechenden Angebote.
Die Unterlagen sind spätestens nach 6 Wochen nach der Durchführung
zur Abrechnung vorzulegen.
Empfehlung: Es ist detailliert zu beschreiben, welche
Unterlagen vorzulegen sind.
Familien mit geringem Einkommen kann eine individuelle Förderung
für die Teilnahme ihrer Kinder an Erholungsmaßnahmen von Trägern der
Jugendhilfe bis zu einer Höhe von 200 € 230 € pro Kalenderjahr gewährt werden.
Empfehlung: Präzisierung aufnehmen - pro Kalenderjahr pro Kind