Beschluss: geändert einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 13

Den vorliegenden Anpassungen der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit wird unter folgenden Empfehlungen zugestimmt.

Zuwendungen können nur solche Gruppen oder Initiativen erhalten, deren Förderungswürdigkeit anerkannt ist (z.B. durch Mitgliedschaft in einem Dachverband wie Kreisjugendring oder Landesverband).

Empfehlung: (z.B. durch Mitgliedschaft in einem Kreisverband oder Jugendverband).

 

Fahrten und Lager werden bei mindestens einer Übernachtung nach folgender Staffelung je Tag und Teilnehmer/in gefördert:

bis einschließlich 10 49 TeilnehmerInnen 2,00 € 2,30 €

Empfehlung: Erhöhung des Betrages auf 2,50 €

 

Berücksichtigung des Schutzauftrages nach § 8 a SGB VIII

Empfehlung: Es ist ein Passus aufzunehmen zur Selbstverpflichtung der Betreuungskräfte mit Hinweis auf den Beratungsanspruch und die entsprechenden Angebote.

 

Die Unterlagen sind spätestens nach 6 Wochen nach der Durchführung zur Abrechnung vorzulegen.

Empfehlung: Es ist detailliert zu beschreiben, welche Unterlagen vorzulegen sind.

 

Familien mit geringem Einkommen kann eine individuelle Förderung für die Teilnahme ihrer Kinder an Erholungsmaßnahmen von Trägern der Jugendhilfe bis zu einer Höhe von 200 230 € pro Kalenderjahr gewährt werden.

Empfehlung: Präzisierung aufnehmen - pro Kalenderjahr pro Kind