Der Kreistag beschließt,

a.       die im Haushaltsjahr 2016 geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung (unterhalb von 50.000,- EUR bzw. 7.500,- EUR) zur Kenntnis zu nehmen und denjenigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die oberhalb der vorgenannten Grenzen liegen, nachträglich zuzustimmen,

b.       den Jahresabschluss 2016 gem. § 129 Abs. 1 NKomVG zu beschließen und

c.        dem Landrat  für das Haushaltsjahr 2016 uneingeschränkte Entlastung zu erteilen