Sitzung: 20.09.2017 Ausschuss für Finanzen und Controlling
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2017/694
Der Kreistag beschließt,
a. die im Haushaltsjahr 2016 geleisteten
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von unerheblicher
Bedeutung (unterhalb von 50.000,- EUR bzw. 7.500,- EUR) zur Kenntnis zu nehmen
und denjenigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die
oberhalb der vorgenannten Grenzen liegen, nachträglich zuzustimmen,
b.
den Jahresabschluss 2016 gem. § 129 Abs. 1 NKomVG zu beschließen und
c.
dem Landrat für das Haushaltsjahr
2016 uneingeschränkte Entlastung zu erteilen