Sitzung: 06.06.2017 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2017/657
1.) Unter
der Voraussetzung, dass
-
im Rahmen der Jugendhilfeplanung weitere
Kapazitäten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen im
Planbereich Lüchow zu schaffen sind
-
Kinder für die Mindestzahl der Plätze zu
erwarten sind und
-
in Abhängigkeit einer neuen
Förderrichtlinie RAT-Fördermittel für die Neuschaffung von Plätzen in der
Kindertageseinrichtung bewilligt werden
trägt der Landkreis, vorbehaltlich der Zustimmung der örtlichen
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zur Mitfinanzierung gemäß
Jugendhilfe-Vereinbarung, ab dem Zeitpunkt der Betriebsaufnahme gemäß
jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung das mit dem Landkreis abzustimmende
notwendige Betriebskostendefizit für den Betrieb einer eingruppigen
Kindertageseinrichtungen im Planbereich Lüchow.
2.)
Der
Landkreis wird mit der Sicherstellung von Betreuungsplätzen und dem Interessenbekundungsverfahren
für eine weitere Kindertageseinrichtung beauftragt.