Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.)   Unter der Voraussetzung, dass

-          im Rahmen der Jugendhilfeplanung weitere Kapazitäten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen im Planbereich Lüchow zu schaffen sind

-          Kinder für die Mindestzahl der Plätze zu erwarten sind und

-          in Abhängigkeit einer neuen Förderrichtlinie RAT-Fördermittel für die Neuschaffung von Plätzen in der Kindertageseinrichtung bewilligt werden

trägt der Landkreis, vorbehaltlich der Zustimmung der örtlichen Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfe-Vereinbarung, ab dem Zeitpunkt der Betriebsaufnahme gemäß jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung das mit dem Landkreis abzustimmende notwendige Betriebskostendefizit für den Betrieb einer eingruppigen Kindertageseinrichtungen im Planbereich Lüchow.

 

2.)    Der Landkreis wird mit der Sicherstellung von Betreuungsplätzen und dem Interessenbekundungsverfahren für eine weitere Kindertageseinrichtung beauftragt.