Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

1.)     Vorbehaltlich der Zustimmung der örtlichen Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und der Stadt Lüchow (Wendland) zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfe-Vereinbarung trägt der Landkreis für den Zeitraum vom 01.08.2017 bis 31.07.2018 im Rahmen jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung das mit dem Landkreis abzustimmende notwendige Betriebskostendefizit für die Gruppe mit Einzelintegration und die 10er-Gruppe der DRK-Kita Amtsfreiheit, Lüchow.

2.)     Der befristeten Einrichtung einer 10er-Gruppe zwecks Durchführung einer Einzelintegration wird für das Kita-Jahr 2017/2018 zugestimmt.