Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 15, Befangen: 1

1.)     Vorbehaltlich der Zustimmung der örtlichen Samtgemeinde Gartow zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfe-Vereinbarung und unter der Voraussetzung, dass 15 Kinder verbindlich für den Betrieb der 15+5-Gruppe angemeldet sind, trägt der Landkreis ab dem 01.01.2017 gemäß jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung das mit dem Landkreis abzustimmende notwendige Betriebskostendefizit für den Betrieb der 15+5-Gruppe der DRK-Kita Gartow.

2.)     Der Umwandlung der vorhandenen 10er-Gruppe in eine 15+5-Gruppe wird zugestimmt.