Sitzung: 24.11.2016 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 15, Befangen: 1
Vorlage: 2016/494
1.)
Vorbehaltlich der Zustimmung der örtlichen Samtgemeinde Gartow zur
Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfe-Vereinbarung und unter der Voraussetzung,
dass 15 Kinder verbindlich für den Betrieb der 15+5-Gruppe angemeldet sind,
trägt der Landkreis ab dem 01.01.2017 gemäß jährlicher Bedarfs- und
Haushaltsplanung das mit dem Landkreis abzustimmende notwendige
Betriebskostendefizit für den Betrieb der 15+5-Gruppe der DRK-Kita Gartow.
2.)
Der Umwandlung der vorhandenen 10er-Gruppe in eine 15+5-Gruppe wird
zugestimmt.