Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Vierte Fortschreibung des Rettungsdienstlichen Bedarfsplanes wird mit Wirkung vom 01.01.2017 dem Grunde nach zur Beschlussfassung empfohlen. Die Beratung der noch beizufügenden Anlagen (Karten, Fahrzeugvorhaltung) wird dem Kreisausschuss übertragen.