Der Kreistag beschließt,

a.    die im Haushaltsjahr 2015 geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung (unterhalb von 50.000,- EUR bzw. 7.500,- EUR) zur Kenntnis zu nehmen und denjenigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die oberhalb der vorgenannten Grenzen liegen, nachträglich zuzustimmen,

mehrheitlich beschlossen Ja-Stimmen: 31  Nein-Stimmen: 1  Enthaltung: 1 

 

b.    den Jahresabschluss 2015 gem. § 129 Abs. 1 NKomVG zu beschließen und

einstimmig beschlossen Ja-Stimmen: 32  Nein-Stimmen: 0  Enthaltung: 1 

 

c.     dem Landrat  für das Haushaltsjahr 2015 uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.

einstimmig beschlossen Ja-Stimmen: 33  Nein-Stimmen: 0  Enthaltung: 0