Der Kreistag
beschließt,
a.
die im
Haushaltsjahr 2015 geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung (unterhalb von 50.000,- EUR bzw.
7.500,- EUR) zur Kenntnis zu nehmen und denjenigen über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen, die oberhalb der vorgenannten Grenzen liegen,
nachträglich zuzustimmen,
mehrheitlich beschlossen
Ja-Stimmen: 31 Nein-Stimmen: 1 Enthaltung: 1
b.
den
Jahresabschluss 2015 gem. § 129 Abs. 1 NKomVG zu beschließen und
einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 32 Nein-Stimmen: 0 Enthaltung: 1
c.
dem
Landrat für das Haushaltsjahr 2015
uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.
einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 33 Nein-Stimmen: 0 Enthaltung: 0