Sitzung: 12.09.2016 Ausschuss für Finanzen und Controlling
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2016/390
Der Kreistag beschließt,
a.
die im Haushaltsjahr 2015 geleisteten über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung (unterhalb von
50.000,- EUR bzw. 7.500,- EUR) zur Kenntnis zu nehmen und denjenigen über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die oberhalb der vorgenannten
Grenzen liegen, nachträglich zuzustimmen,
b.
den Jahresabschluss 2015 gem. § 129 Abs. 1 NKomVG zu beschließen und
c.
dem Landrat für das Haushaltsjahr
2015 uneingeschränkte Entlastung zu erteilen