Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0

1.) Der Kreistag genehmigt außerplanmäßige Ausgaben für Investitionen in die Einrichtung von Betreuungsplätzen für unter Dreijährige in Höhe von 13.953,00 Euro für Tagespflegeperson I.S. und 9.108,46 Euro für die Tagespflegepersonen N.P.

Die Deckung erfolgt jeweils zu 100% durch Fördermittel des Landes und des Bundes nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (Richtlinie RAT).

2.) Der Kreistag überträgt seine Zuständigkeit für Zustimmungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben für Auszahlungen von Fördergeldern für Investitionen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren, die zu 100% durch Bundes- und Landesmittel gedeckt sind, auf den Landrat.