Sitzung: 20.06.2016 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2016/370
1.) Der Kreistag genehmigt
außerplanmäßige Ausgaben für Investitionen in die Einrichtung von
Betreuungsplätzen für unter Dreijährige in Höhe von 13.953,00 Euro für
Tagespflegeperson I.S. und 9.108,46 Euro für die Tagespflegepersonen N.P.
Die Deckung erfolgt jeweils zu 100% durch Fördermittel des Landes und des
Bundes nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der
Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (Richtlinie RAT).
2.) Der Kreistag überträgt seine Zuständigkeit für Zustimmungen zu über- und
außerplanmäßigen Ausgaben für Auszahlungen von Fördergeldern für Investitionen
zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren, die zu 100% durch
Bundes- und Landesmittel gedeckt sind, auf den Landrat.