Beschluss: Der Beschlussvorschlag wurde abgelehnt

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 17, Enthaltungen: 1

Rechtzeitig vor geplanten Abholzungsmaßnahmen an prägenden Einzelbäumen, Heckenteilen und Alleen stellt die Verwaltung in den zuständigen Gremien die Maßnahmen, die den eigenen Wirkungskreis des Landkreises betreffen, vor. Sie werden dort beraten und beschlossen.

Dort werden dann auch entsprechende Ersatzpflanzungen beraten und beschlossen.