1.)
Vorbehaltlich
der Zustimmung der örtlichen Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zur Mitfinanzierung
gemäß Jugendhilfe-Vereinbarung und unter der Voraussetzung, dass 2
Integrationskinder verbindlich für den Betrieb der Integrationsgruppe
angemeldet sind, trägt der Landkreis ab dem Zeitpunkt der Aufnahme des 2.
Integrationskindes gemäß jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung das mit dem
Landkreis abzustimmende notwendige Betriebskostendefizit für den weiteren
Betrieb der Integrationsgruppe der DRK-Kita Bergen (Dumme).
2.)
Dem
Betrieb der Integrationsgruppe wird zugestimmt.
3.)
Vorbehaltlich
der Zustimmung der örtlichen Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zur Mitfinanzierung
gemäß Jugendhilfe-Vereinbarung und unter der Voraussetzung, dass mindestens 7
Kinder verbindlich für den Betrieb einer weiteren 10er-Gruppe angemeldet sind,
trägt der Landkreis ab dem 01.08.2016 gemäß jährlicher Bedarfs- und
Haushaltsplanung das mit dem Landkreis abzustimmende notwendige
Betriebskostendefizit für den weiteren Betrieb der 10er-Gruppe in der DRK-Kita
Bergen (Dumme).
4.) Der Fortsetzung des zusätzlichen 10er-Gruppenbetriebes wird für ein weiteres Jahr zugestimmt.