1.)
Vorbehaltlich
der Zustimmung der örtlichen Samtgemeinde Elbtalaue zur Mitfinanzierung gemäß
Jugendhilfe-Vereinbarung und unter der Voraussetzung, dass mindestens 7 Kinder
verbindlich für den Betrieb der 10er-Nachmittagsgruppe angemeldet sind, trägt
der Landkreis ab dem 01.08.2016 gemäß jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung
das mit dem Landkreis abzustimmende notwendige Betriebskostendefizit für den
Betrieb der 10er-Gruppe in der DRK-Kita Breese/Marsch.
2.) Der Einrichtung einer 10er-Nachmittagsgruppe wird zugestimmt.