1.)
Vorbehaltlich
der Zustimmung der örtlichen Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zur Mitfinanzierung
gemäß Jugendhilfe-Vereinbarung und unter der Voraussetzung, dass 15 Kinder
verbindlich für den Betrieb der zweiten 15+5-Gruppe angemeldet sind, trägt der
Landkreis ab dem 01.08.2016 gemäß jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung das
mit dem Landkreis abzustimmende notwendige Betriebskostendefizit für den
Betrieb der 15+5-Gruppe der DRK-Kita Schnega.
2.)
Der
Umwandlung der vorhandenen 10er-Gruppe in eine 15+5-Gruppe wird zugestimmt.