Sitzung: 10.03.2016 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2016/296
1.)
Vorbehaltlich der Zustimmung der örtlichen Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zur
Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfe-Vereinbarung und unter der Voraussetzung,
dass Kinder für mindestens 15 Plätze verbindlich für den Besuch der Hort-Gruppe
bzw. mindestens 7 Kinder für eine halbe Hort-Gruppe angemeldet sind, trägt der
Landkreis ab dem 01.08.2016 gemäß jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung das
mit dem Landkreis abzustimmende notwendige Betriebskostendefizit für den
Betrieb der Hort-Gruppe in der Grundschule Wustrow.
2.)
Die Trägerschaft der Kindertageeinrichtung Hort Wustrow wird auf den Träger
Popcorn e.V., Junkerstraße 2, 29439 Lüchow (Wendland),
übertragen. Der Landkreis wird mit dem Träger einen Betriebsführungsvertrag
abschließen.