Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

1.)
Vorbehaltlich der Zustimmung der örtlichen Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfe-Vereinbarung und unter der Voraussetzung, dass Kinder für mindestens 15 Plätze verbindlich für den Besuch der Hort-Gruppe bzw. mindestens 7 Kinder für eine halbe Hort-Gruppe angemeldet sind, trägt der Landkreis ab dem 01.08.2016 gemäß jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung das mit dem Landkreis abzustimmende notwendige Betriebskostendefizit für den Betrieb der Hort-Gruppe in der Grundschule Wustrow.

2.)
Die Trägerschaft der Kindertageeinrichtung Hort Wustrow wird auf den Träger
Popcorn e.V., Junkerstraße 2, 29439 Lüchow (Wendland),
übertragen. Der Landkreis wird mit dem Träger einen Betriebsführungsvertrag abschließen.