Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 1

1.)    Vorbehaltlich der Zustimmung der örtlichen Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfe-Vereinbarung und unter der Voraussetzung, dass 2 Integrationskinder verbindlich für den Betrieb der Integrationsgruppe angemeldet sind, trägt der Landkreis ab dem Zeitpunkt der Aufnahme des 2. Integrationskindes gemäß jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung das mit dem Landkreis abzustimmende notwendige Betriebskostendefizit für den Betrieb der Integrationsgruppe der DRK-Kita Bergen (Dumme).

2.)    Der Umwandlung der vorhandenen Elementargruppe mit Einzelintegration in eine Integrationsgruppe wird zugestimmt.

3.)    Vorbehaltlich der Zustimmung der örtlichen Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfe-Vereinbarung und unter der Voraussetzung, dass mindestens 7 Kinder verbindlich für den Betrieb einer weiteren 10er-Gruppe angemeldet sind, trägt der Landkreis ab Inbetriebnahme befristet bis zum 31.7.2016 gemäß jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung das mit dem Landkreis abzustimmende notwendige Betriebskostendefizit für den Betrieb der 10er-Gruppe in der DRK-Kita Bergen (Dumme).

4.)    Der Einrichtung einer weiteren 10er-Gruppe wird zugestimmt.