Beschluss: geändert einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg strebt an, jedem Flüchtling in seinem Bereich sofort

Grundkenntnisse der deutschen Umgangssprache zu vermitteln. Die Teilnahme wird den

Flüchtlingen entsprechend bestätigt.

 

Schon Grundkenntnisse einer Sprache schaffen Vertrauen zwischen Menschen! Viele

Flüchtlinge sind neugierig auf ihre neue Heimat und haben viel Zeit für das Erlernen der

deutschen Sprache. Diese Situation sollte genutzt werden. Grundsätzlich kommen für die

Sprachvermittlung alle Flüchtlinge in Frage, die sich im Landkreis aufhalten; Priorität haben

aber jene Personen, deren Aufenthalt voraussichtlich länger dauert.

 

Eine zentrale Koordination der Sprachvermittlung erscheint notwendig, da z.B. durchaus am

gleichen Ort von verschiedenen Organisationen Sprachunterricht erteilt werden kann. Hier

kann eine Zusammenfassung die Unterrichtskapazität vergrößern. Diese Koordination

erleichtert auch eine Entschädigung der Sprachvermittler. Die Vermittler von

Grundkenntnissen müssen durchaus nicht unbedingt immer nur erfahrene Pädagogen sein; der Einsatz von Medien ist zu forcieren.

 

Die Bereitschaft, Kenntnisse der deutschen Sprache zu erwerben, sollte den Flüchtlingen

dokumentiert und in ihrem anstehenden Asylverfahren positiv bewertet werden.

 

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Kreistag einen Vorschlag zur Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingsbetreuung, insbesondere zur Finanzierung von Materialien, Aufwandsentschädigungen sowie Mobilitätshilfen, zu unterbreiten.