Sitzung: 14.12.2015 Kreistag
Beschluss: geändert einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2015/180
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg strebt an,
jedem Flüchtling in seinem Bereich sofort
Grundkenntnisse der deutschen Umgangssprache zu
vermitteln. Die Teilnahme wird den
Flüchtlingen entsprechend bestätigt.
Schon Grundkenntnisse einer Sprache schaffen
Vertrauen zwischen Menschen! Viele
Flüchtlinge sind neugierig auf ihre neue Heimat
und haben viel Zeit für das Erlernen der
deutschen Sprache. Diese Situation sollte
genutzt werden. Grundsätzlich kommen für die
Sprachvermittlung alle Flüchtlinge in Frage,
die sich im Landkreis aufhalten; Priorität haben
aber jene Personen, deren Aufenthalt voraussichtlich
länger dauert.
Eine zentrale Koordination der
Sprachvermittlung erscheint notwendig, da z.B. durchaus am
gleichen Ort von verschiedenen Organisationen
Sprachunterricht erteilt werden kann. Hier
kann eine Zusammenfassung die
Unterrichtskapazität vergrößern. Diese Koordination
erleichtert auch eine Entschädigung der
Sprachvermittler. Die Vermittler von
Grundkenntnissen müssen durchaus nicht
unbedingt immer nur erfahrene Pädagogen sein; der Einsatz von Medien ist zu
forcieren.
Die Bereitschaft, Kenntnisse der deutschen
Sprache zu erwerben, sollte den Flüchtlingen
dokumentiert und in ihrem anstehenden
Asylverfahren positiv bewertet werden.
Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Kreistag einen Vorschlag zur
Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingsbetreuung,
insbesondere zur Finanzierung von Materialien, Aufwandsentschädigungen sowie
Mobilitätshilfen, zu unterbreiten.