Sitzung: 14.12.2015 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 8, Enthaltungen: 4
Vorlage: 2015/136
Auf glyphosathaltige sowie auch auf sonstige chemische Spritzmittel
gegen Beikraut wird ab sofort im Bereich der Liegenschaften, für die der
Landkreis zuständig ist, verzichtet. Es wird statt dessen eine mechanische oder
thermische Eindämmung durchgeführt.