Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

a)      Vorbehaltlich der Zustimmung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfe-Vereinbarung und unter der Voraussetzung, dass Kinder für mindestens 15 Plätze verbindlich für den Besuch des Hortes Wustrow angemeldet sind, trägt der Landkreis ab Betriebsaufnahme gemäß jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung das mit dem Landkreis abzustimmende notwendige Betriebskostendefizit für den Betrieb der Hortgruppe Wustrow.

b)      Der Einrichtung einer Hortgruppe in Wustrow zum Kitajahr 2016/2017 wird zugestimmt.