Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 2

Vorbehaltlich der Zustimmung der örtlichen Samtgemeinde Elbtalaue zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfe-Vereinbarung und unter der Voraussetzung, dass Kinder für mindestens 15 Plätze verbindlich für den Besuch der 15+5-Gruppe angemeldet sind, trägt der Landkreis ab dem 01.08.2016 gemäß jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung das mit dem Landkreis abzustimmende notwendige Betriebskostendefizit für den Betrieb der 15+5-Gruppe der Kindertageseinrichtung Langendorf.

 

Die Trägerschaft der Kindertageseinrichtung Langendorf wird auf den Träger Perspektive gem. Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe mbH übertragen. Der Landkreis wird mit dem Träger einen Betriebsführungsvertrag abschließen.