Sitzung: 08.10.2015 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: geändert einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2015/145
Die Finanzierung der hauswirtschaftlichen
Tätigkeiten im Rahmen der Beköstigung von Kindern in Kindertageseinrichtungen
erfolgt ab dem 01.01.2016 im Umfang der Kostenberechnung der Verwaltung vom
17.09.2015 über den Defizitausgleich des Landkreises/der Samtgemeinden. Die
Praktikabilität wird nach 6 Monaten im Rahmen der Kita-Träger AG überprüft und
dem Jugendhilfeausschuss entsprechend berichtet.