Beschluss: geändert einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Die Finanzierung der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten im Rahmen der Beköstigung von Kindern in Kindertageseinrichtungen erfolgt ab dem 01.01.2016 im Umfang der Kostenberechnung der Verwaltung vom 17.09.2015 über den Defizitausgleich des Landkreises/der Samtgemeinden. Die Praktikabilität wird nach 6 Monaten im Rahmen der Kita-Träger AG überprüft und dem Jugendhilfeausschuss entsprechend berichtet.