Beschluss: mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Auf glyphosathaltige sowie auch auf sonstige chemische Spritzmittel gegen Beikraut wird ab sofort im Bereich der Liegenschaften, für die der Landkreis zuständig ist, verzichtet. Es wird statt dessen eine mechanische oder thermische Eindämmung durchgeführt