Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Der Kreistag beschließt,

a.     die im Haushaltsjahr 2014 geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung (unterhalb von 50.000,- EUR bzw. 7.500,- EUR) zur Kenntnis zu nehmen und denjenigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die oberhalb der vorgenannten Grenzen liegen, nachträglich zuzustimmen,

b.    den Jahresabschluss 2014 gem. § 129 Abs. 1 NKomVG zu beschließen und

c.     dem Landrat  für das Haushaltsjahr 2014 uneingeschränkte Entlastung zu erteilen