Sitzung: 24.09.2015 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2015/105
Der
Kreistag beschließt,
a. die im Haushaltsjahr
2014 geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von
unerheblicher Bedeutung (unterhalb von 50.000,- EUR bzw. 7.500,- EUR) zur
Kenntnis zu nehmen und denjenigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen, die oberhalb der vorgenannten Grenzen liegen, nachträglich
zuzustimmen,
b.
den Jahresabschluss 2014 gem. § 129 Abs. 1 NKomVG zu
beschließen und
c.
dem Landrat für
das Haushaltsjahr 2014 uneingeschränkte Entlastung zu erteilen