Sitzung: 16.09.2015 Ausschuss für Finanzen und Controlling
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2015/105
Der Kreistag beschließt,
a. die im Haushaltsjahr 2014 geleisteten über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung
(unterhalb von 50.000,- EUR bzw. 7.500,- EUR) zur Kenntnis zu nehmen und
denjenigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die
oberhalb der vorgenannten Grenzen liegen, nachträglich zuzustimmen,
b.
den
Jahresabschluss 2014 gem. § 129 Abs. 1 NKomVG zu beschließen und
c.
dem
Landrat für das Haushaltsjahr 2014
uneingeschränkte Entlastung zu erteilen
Der Vorsitzende Dr. Jastram lässt über die
einzelnen Punkte abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig empfohlen 5 ja, 0 nein, 0 Enthaltungen
- einstimmig empfohlen 5 ja, 0 nein, 0 Enthaltungen
- einstimmig empfohlen 5 ja, 0 nein, 0 Enthaltungen