Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Der Kreistag beschließt,

a.     die im Haushaltsjahr 2014 geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung (unterhalb von 50.000,- EUR bzw. 7.500,- EUR) zur Kenntnis zu nehmen und denjenigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die oberhalb der vorgenannten Grenzen liegen, nachträglich zuzustimmen,

b.       den Jahresabschluss 2014 gem. § 129 Abs. 1 NKomVG zu beschließen und

c.        dem Landrat  für das Haushaltsjahr 2014 uneingeschränkte Entlastung zu erteilen

 

 

Der Vorsitzende Dr. Jastram lässt über die einzelnen Punkte abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:

  1. einstimmig empfohlen 5 ja, 0 nein, 0 Enthaltungen
  2. einstimmig empfohlen 5 ja, 0 nein, 0 Enthaltungen
  3. einstimmig empfohlen 5 ja, 0 nein, 0 Enthaltungen