a) Vorbehaltlich der Zustimmung der örtlichen Samtgemeinde Elbtalaue zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfe-Vereinbarung und unter der Voraussetzung, dass Kinder für mindestens 15 Plätze verbindlich für die Vormittags- und die altersübergreifende Nachmittagsgruppe sowie mindestens 10 Kinder verbindlich für die Krippengruppe angemeldet sind, trägt der Landkreis ab dem 01.08.2015 gemäß jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung das mit dem Landkreis abzustimmende notwendige Betriebskostendefizit für die Kita Neu Darchau.

b) Vorbehaltlich der Zustimmung der örtlichen Samtgemeinde Elbtalaue zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfe-Vereinbarung und unter der Voraussetzung, dass Kinder für mindestens 7 Plätze verbindlich für die halbe Hortgruppe angemeldet sind, trägt der Landkreis ab dem 01.08.2015 gemäß jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung das mit dem Landkreis abzustimmende notwendige Betriebskostendefizit für eine halbe Hortgruppe in Neu Darchau.

 

c) Der Umwandlung vorhandener altersübergreifender Gruppen zwecks Einrichtung einer reinen Krippengruppe im Vormittagsbereich sowie der Einrichtung einer halben Hortgruppe in der Kita Neu Darchau wird zugestimmt.