Sitzung: 11.06.2015 Jugendhilfeausschuss
a) Vorbehaltlich der
Zustimmung der örtlichen Samtgemeinde Elbtalaue zur Mitfinanzierung gemäß
Jugendhilfe-Vereinbarung und unter der Voraussetzung, dass Kinder für
mindestens 15 Plätze verbindlich für die Vormittags- und die
altersübergreifende Nachmittagsgruppe sowie mindestens 10 Kinder verbindlich
für die Krippengruppe angemeldet sind, trägt der Landkreis ab dem 01.08.2015
gemäß jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung das mit dem Landkreis
abzustimmende notwendige Betriebskostendefizit für die Kita Neu Darchau.
b) Vorbehaltlich der Zustimmung der örtlichen Samtgemeinde Elbtalaue zur
Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfe-Vereinbarung und unter der Voraussetzung, dass
Kinder für mindestens 7 Plätze verbindlich für die halbe Hortgruppe angemeldet
sind, trägt der Landkreis ab dem 01.08.2015 gemäß jährlicher Bedarfs- und
Haushaltsplanung das mit dem Landkreis abzustimmende notwendige
Betriebskostendefizit für eine halbe Hortgruppe in Neu Darchau.
c) Der Umwandlung
vorhandener altersübergreifender Gruppen zwecks Einrichtung einer reinen
Krippengruppe im Vormittagsbereich sowie der Einrichtung einer halben
Hortgruppe in der Kita Neu Darchau wird zugestimmt.