Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 2, Befangen: 1

a)      Vorbehaltlich der Zustimmung der SG Gartow zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfe-Vereinbarung und unter der Voraussetzung, dass Kinder für mindestens 10 Plätze verbindlich für den Besuch der Waldgruppe der EBNE e.V. in Gartow angemeldet sind, trägt der Landkreis ab dem 01.08.2015 gemäß jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung das mit dem Landkreis abzustimmende notwendige Betriebskostendefizit für den Betrieb der Waldgruppe.

b)      Der Einrichtung der Waldgruppe zum 01.08.2015 wird zur Unterstützung des Wunsch- und Wahlrechtes der Eltern, der Angebotsvielfalt und Wirtschaftsförderung, zusätzlich zum regulären Bedarf im Planbereich Gartow, zugestimmt.