Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Befangen: 1

a) Vorbehaltlich der Zustimmung der Samtgemeinde Gartow zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfe-Ver­einbarung und unter der Voraussetzung, dass Kinder für mindestens 15 Plätze verbindlich für den Besuch der dritten Vormittagsgruppe der DRK-Kindertagesstätte in Gartow angemeldet sind, trägt der Landkreis ab dem 01.08.2015 gemäß jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung das mit dem Landkreis abzustimmende notwendige Betriebskostendefizit für den Betrieb der dritten Vormittagsgruppe als Integrationsgruppe.

b) Der Wiederaufnahme der weiteren Vormittagsgruppe als altersübergreifenden Integrationsgruppe zum 01.08.2015 wird zugestimmt.