Sitzung: 09.07.2015 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Befangen: 1
Vorlage: 2015/043
a) Vorbehaltlich der Zustimmung der
Samtgemeinde Gartow zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfe-Vereinbarung und
unter der Voraussetzung, dass Kinder für mindestens 15 Plätze verbindlich für
den Besuch der dritten Vormittagsgruppe der DRK-Kindertagesstätte in Gartow
angemeldet sind, trägt der Landkreis ab dem 01.08.2015 gemäß jährlicher
Bedarfs- und Haushaltsplanung das mit dem Landkreis abzustimmende notwendige
Betriebskostendefizit für den Betrieb der dritten Vormittagsgruppe als
Integrationsgruppe.
b) Der Wiederaufnahme der weiteren Vormittagsgruppe als altersübergreifenden
Integrationsgruppe zum 01.08.2015 wird zugestimmt.