Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 13

Der Kreistag des Landkreises Lüchow-Dannenberg fordert das Land Niedersachsen auf, die Schulsozialarbeit an allen Grundschulen dauerhaft sicherzustellen.

 

Im Landkreis Lüchow-Dannenberg besteht seit dem Sommer 2012 ein sehr erfolgreiches Projekt „Schulsozialarbeit an Grundschulen“.  

Bereits jetzt sind positive Auswirkungen des Projektes an vielen Stellen in Landkreis und Samtgemeinden spürbar. So können z.B. Jugendhilfemaßnahmen eher beginnen, weil die Schwierigkeiten der Familien von SozialarbeiterInnen erkannt und gemeinsam mit den Familien bearbeitet werden. Auf diese Weise kann eine Zusammenarbeit mit dem ASD häufiger auf freiwilliger, kooperativer Basis beginnen und damit oft auch mit geringeren Mitteln. Leider gibt es keine gesicherten Zahlen dazu, wie viele Inobhutnahmen und Fremdunterbringungen so bereits umgangen werden konnten.

Regelmäßige Kurse zur Stärkung der Erziehungskompetenz und Thematische Elternabende in den Grundschulen finden in Kooperation mit dem „Forum mobile Familienbildung“ statt.

Es werden integrative, präventive Maßnahmen wie die Ausbildung und Etablierung von Streitschlichtern und Sozialtrainings  umgesetzt. Übernahme von Verantwortung und Stärkung des Gemeinschaftsgefühls an der Schule erleben die Schüler im Schülerrat. Demokratie begreifen und leben.

Diese Maßnahmen tragen spürbar zur Prävention bei und verringern den Einsatz schulorganisatorischer Maßnahmen wie Klassenkonferenzen, Versetzungen in Parallel-klassen oder gar zeitweisen Schulausschlüssen. Auch im Bereich der Ganztagsschule unterstützen Schulsozialarbeiter durch eigene Angebote oder die Koordination des Ganztagsangebotes mit Kooperationspartnern.

Nicht zuletzt werden die Schulen spürbar entlastet, da Sozialarbeit auch Lehrkräften beratend zur Seite steht und z.B. Prozesse für den Einsatz von Integrationshilfen oder anderen individuellen Fördermaßnahmen beratend begleitet.

 

Der präventive Nutzen der Sozialarbeit an den Grundschulen steht für die beteiligten Kommunen und den Landkreis außer Frage. Eine dauerhafte finanzielle Sicherung der Arbeit mit Unterstützung des Landes hat daher einen hohen Stellenwert für die Samtgemeinden Elbtalaue und Lüchow (Wendland).

Auch der Bundestag hat im Oktober 2014 parteiübergreifend die Forderung erhoben, die Schulsozialarbeit an allen Schulen sicherzustellen.

 

Angelegt wurde das Projekt für die Jahre 2012 bis 2014 (finanziert durch das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes), ein weiteres Jahr konnte durch Mittel des Landkreises Lüchow-Dannenberg sowie der Samtgemeinden Elbtalaue und Lüchow (Wendland) gesichert werden.

Durch den Abschluss des Zukunftsvertrages mit dem Land Niedersachsen ist für die Samtgemeinde Elbtalaue die Übernahme freiwilliger Aufgaben äußerst begrenzt, sodass ohne finanzielle Unterstützung das Projekt „Schulsozialarbeit an Grundschulen“ mit Ende des Jahres 2015 auslaufen muss.

 

Die Kosten für die sozialpädagogische Betreuung an den Schulen sind nach  Niedersächsischem Schulgesetz § 112 Abs. 1 durch das Land zu tragen.

Leider bekennt sich das Land Niedersachsen auch im Schulgesetzentwurf nicht zu seiner Verantwortung für Sozialpädagogische Arbeit an Schulen.  

Aus Sicht aller Beteiligten ist eine dauerhafte Sicherstellung der Schulsozialarbeit an allen Grundschulen anzustreben. Dabei kann nicht sein, dass die Kommunen als Schulträger die alleinige finanzielle Last tragen.

 

Bislang entstand der Eindruck, dass auf Landesebene keine Einigung über die finanzielle Zuständigkeit erlangt werden konnte. Sozialarbeit kann sowohl dem Bereich „Soziales“ als auch dem Bereich „Bildung“ fachlich zugeordnet werden – und ihre positiven, präventiven Wirkungen zeigen sich tatsächlich regelmäßig in beiden Bereichen, da diese im Leben der Zielgruppen nicht zu trennen sind.

 

Ist es wirklich undenkbar, dass beide Ministerien sich gemeinsam mit den Kommunen als Schulträger für eine dauerhaft gesicherte Finanzierung der Schulsozialarbeit an den Grundschulen stark machen?

 

Aus den oben genannten Gründen fordern wir:

 

-      Die Qualität der schulischen Sozialarbeit ist durch eine ausreichende Zahl an qualifizierten Sozialpädagogen an allen Grundschulen auf Dauer als Grundversorgung sicherzustellen

-      Die Finanzierung der Schulsozialarbeit erfolgt durch das Land Niedersachsen

-      Die Schulsozialarbeit wird als unverzichtbare Aufgabe ins neue Schulgesetz aufgenommen, damit die erfolgreich begonnene Arbeit an den Grundschulen ohne Verzug fortgesetzt und somit bestehende Netzwerke und Kompetenzen erhalten werden können.