Sitzung: 17.06.2015 Ausschuss für Schule, Bildung, Kultur
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 2015/081
Der
Kreistag des Landkreises Lüchow-Dannenberg fordert das Land Niedersachsen auf,
die Schulsozialarbeit an allen Grundschulen dauerhaft sicherzustellen.
Im Landkreis Lüchow-Dannenberg besteht seit dem
Sommer 2012 ein sehr erfolgreiches Projekt „Schulsozialarbeit an Grundschulen“.
Bereits
jetzt sind positive Auswirkungen des Projektes an vielen Stellen in Landkreis
und Samtgemeinden spürbar. So können z.B. Jugendhilfemaßnahmen eher beginnen,
weil die Schwierigkeiten der Familien von SozialarbeiterInnen erkannt und
gemeinsam mit den Familien bearbeitet werden. Auf diese Weise kann eine
Zusammenarbeit mit dem ASD häufiger auf freiwilliger, kooperativer Basis
beginnen und damit oft auch mit geringeren Mitteln. Leider gibt es keine
gesicherten Zahlen dazu, wie viele Inobhutnahmen und Fremdunterbringungen so
bereits umgangen werden konnten.
Regelmäßige
Kurse zur Stärkung der Erziehungskompetenz und Thematische Elternabende in den
Grundschulen finden in Kooperation mit dem „Forum mobile Familienbildung“
statt.
Es
werden integrative, präventive Maßnahmen wie die Ausbildung und Etablierung von
Streitschlichtern und Sozialtrainings
umgesetzt. Übernahme von Verantwortung und Stärkung des
Gemeinschaftsgefühls an der Schule erleben die Schüler im Schülerrat.
Demokratie begreifen und leben.
Diese
Maßnahmen tragen spürbar zur Prävention bei und verringern den Einsatz
schulorganisatorischer Maßnahmen wie Klassenkonferenzen, Versetzungen in
Parallel-klassen oder gar zeitweisen Schulausschlüssen. Auch im Bereich der
Ganztagsschule unterstützen Schulsozialarbeiter durch eigene Angebote oder die
Koordination des Ganztagsangebotes mit Kooperationspartnern.
Nicht
zuletzt werden die Schulen spürbar entlastet, da Sozialarbeit auch Lehrkräften
beratend zur Seite steht und z.B. Prozesse für den Einsatz von Integrationshilfen
oder anderen individuellen Fördermaßnahmen beratend begleitet.
Der
präventive Nutzen der Sozialarbeit an den Grundschulen steht für die
beteiligten Kommunen und den Landkreis außer Frage. Eine dauerhafte finanzielle
Sicherung der Arbeit mit Unterstützung des Landes hat daher einen hohen
Stellenwert für die Samtgemeinden Elbtalaue und Lüchow (Wendland).
Auch
der Bundestag hat im Oktober 2014 parteiübergreifend die Forderung erhoben, die
Schulsozialarbeit an allen Schulen sicherzustellen.
Angelegt
wurde das Projekt für die Jahre 2012 bis 2014 (finanziert durch das Bildungs-
und Teilhabepaket des Bundes), ein weiteres Jahr konnte durch Mittel des
Landkreises Lüchow-Dannenberg sowie der Samtgemeinden Elbtalaue und Lüchow
(Wendland) gesichert werden.
Durch
den Abschluss des Zukunftsvertrages mit dem Land Niedersachsen ist für die
Samtgemeinde Elbtalaue die Übernahme freiwilliger Aufgaben äußerst begrenzt,
sodass ohne finanzielle Unterstützung das Projekt „Schulsozialarbeit an
Grundschulen“ mit Ende des Jahres 2015 auslaufen muss.
Die
Kosten für die sozialpädagogische Betreuung an den Schulen sind nach Niedersächsischem Schulgesetz § 112 Abs. 1
durch das Land zu tragen.
Leider
bekennt sich das Land Niedersachsen auch im Schulgesetzentwurf nicht zu seiner
Verantwortung für Sozialpädagogische Arbeit an Schulen.
Aus
Sicht aller Beteiligten ist eine dauerhafte Sicherstellung der
Schulsozialarbeit an allen Grundschulen anzustreben. Dabei kann nicht sein,
dass die Kommunen als Schulträger die alleinige finanzielle Last tragen.
Bislang
entstand der Eindruck, dass auf Landesebene keine Einigung über die finanzielle
Zuständigkeit erlangt werden konnte. Sozialarbeit kann sowohl dem Bereich
„Soziales“ als auch dem Bereich „Bildung“ fachlich zugeordnet werden – und ihre
positiven, präventiven Wirkungen zeigen sich tatsächlich regelmäßig in beiden
Bereichen, da diese im Leben der Zielgruppen nicht zu trennen sind.
Ist es wirklich undenkbar, dass
beide Ministerien sich gemeinsam mit den Kommunen als Schulträger für eine
dauerhaft gesicherte Finanzierung der Schulsozialarbeit an den Grundschulen
stark machen?
Aus
den oben genannten Gründen fordern wir:
-
Die Qualität der schulischen
Sozialarbeit ist durch eine ausreichende Zahl an qualifizierten Sozialpädagogen
an allen Grundschulen auf Dauer als Grundversorgung sicherzustellen
-
Die Finanzierung der
Schulsozialarbeit erfolgt durch das Land Niedersachsen
-
Die Schulsozialarbeit wird als
unverzichtbare Aufgabe ins neue Schulgesetz aufgenommen, damit die erfolgreich
begonnene Arbeit an den Grundschulen ohne Verzug fortgesetzt und somit
bestehende Netzwerke und Kompetenzen erhalten werden können.