Sitzung: 11.06.2015 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 2015/048
a) Vorbehaltlich der Zustimmung der
zuständigen Gemeinde zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfe-Vereinbarung und
unter der Voraussetzung, dass Kinder für mindestens 7 Plätze verbindlich für
den Besuch der Krippengruppe der Kindertagesstätte „Göhrder Wichtel“ in
Bredenbock angemeldet sind, trägt der Landkreis ab dem 01.08.2015 gemäß
jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung das mit dem Landkreis abzustimmende
notwendige Betriebskostendefizit für den Betrieb der Krippengruppe.
b) Der Einrichtung einer Krippengruppe zum 01.08.2015 wird zugestimmt.
c) Für die Ausstattung der neu geschaffenen Krippenplätze sollen Fördermittel
des Landes nach der Richtlinie RAT beantragt werden.