Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 10

 

a) Vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gemeinde zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfe-Ver­einbarung und unter der Voraussetzung, dass Kinder für mindestens 7 Plätze verbindlich für den Besuch der Krippengruppe der Kindertagesstätte „Göhrder Wichtel“ in Bredenbock angemeldet sind, trägt der Landkreis ab dem 01.08.2015 gemäß jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung das mit dem Landkreis abzustimmende notwendige Betriebskostendefizit für den Betrieb der Krippengruppe.

b) Der Einrichtung einer Krippengruppe zum 01.08.2015 wird zugestimmt.

c) Für die Ausstattung der neu geschaffenen Krippenplätze sollen Fördermittel des Landes nach der Richtlinie RAT beantragt werden.