Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 10

a) Vorbehaltlich der Zustimmung der Samtgemeinde Lüchow zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfe-Ver­einbarung und unter der Voraussetzung, dass Kinder für mindestens 10 Plätze verbindlich für den Besuch der Krippengruppe der DRK-Kindertagesstätte in Bergen angemeldet sind, trägt der Landkreis ab dem 01.08.2015 gemäß jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung das mit dem Landkreis abzustimmende notwendige Betriebskostendefizit (einschließlich einmaliger Auf­wendungen) für den Betrieb der Krippengruppe.

b) Der Umwandlung einer altersübergreifenden Vormittagsgruppe in eine Krippengruppe wird zugestimmt.

c) Für die Einrichtung der Krippengruppe sollen Fördermitteln nach der Richtlinie RAT bei der Nds. Landesschulbehörde beantragt werden.