Sitzung: 11.06.2015 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 2015/042
a) Vorbehaltlich der Zustimmung der
Samtgemeinde Lüchow zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfe-Vereinbarung und
unter der Voraussetzung, dass Kinder für mindestens 10 Plätze verbindlich für
den Besuch der Krippengruppe der DRK-Kindertagesstätte in Bergen angemeldet
sind, trägt der Landkreis ab dem 01.08.2015 gemäß jährlicher Bedarfs- und
Haushaltsplanung das mit dem Landkreis abzustimmende notwendige Betriebskostendefizit
(einschließlich einmaliger Aufwendungen) für den Betrieb der Krippengruppe.
b) Der Umwandlung einer altersübergreifenden Vormittagsgruppe in eine
Krippengruppe wird zugestimmt.
c) Für die Einrichtung der Krippengruppe sollen Fördermitteln nach der
Richtlinie RAT bei der Nds. Landesschulbehörde beantragt werden.